Liebe Kundinnen und Kunden,
Feuchtigkeit ist der Feind Nummer eins im Archiv von Praxen und Kliniken. Patientenbezogene Dokumentation kann dadurch Schaden nehmen.
Nach Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung sind dagegen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Bei Röntgenbildern wiegen Beschädigungen noch schwerer: Einmal feucht geworden, lassen sich Röntgenbilder nicht mehr recyclen,
sie müssen verbrannt werden – enthaltene Wertstoffe gehen verloren und können nicht vergütet werden.
Wie Sie Ihre Patientenakten und silberhaltigen Röntgenfilme sicher und richtig aufbewahren, lesen Sie aktuell auf der von
Schmidtentsorgung initiierten Wissensplattform
„Röntgenfilme sicher entsorgen“.
Eine Übersicht mit allen wichtigen Tipps zur Archivführung können Sie sich
hier
kostenfrei ausdrucken oder herunterladen.
Gern beraten wir Sie auch zur korrekten Aufbewahrung und Entsorgung. Sie erreichen uns wie gewohnt unter Telefon 0421 835 444 0,
über unser Online-Formular
oder per E-Mail an info@schmidtentsorgung.de.
Wir entsorgen Ihre Röntgenbilder gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sind nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1 bis 3-, Sicherheitsstufen P7, F7, P4) zertifiziert.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung
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